
Häufig gestellte Fragen an die Physiopraxis
Ja. Terminvereinbarungen sind dringend notwendig damit der Ablauf in unserer Praxis für Sie reibungslos verläuft.
Für die Terminvereinbarung bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wenn Sie außerhalb unserer Geschäftszeiten anrufen oder wir uns gerade in einer Behandlung befinden,
hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.
Ja, wir bieten auch Selbstzahlerleistungen an. Diese sind ohne Rezept möglich, werden aber meist nicht von der
Krankenkasse erstattet.
Die Abrechnung der Selbstzahlerleistungen orientiert sich dabei an der Gebührenordnung der Heilpraktiker
(GebüH).
Privatpatienten oder Patienten mit privater Zusatzversicherung haben die Möglichkeit der Kostenerstattung, sofern
in ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die
Behandlungskosten nicht.
Die Physiotherapie fällt unter die Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen, die Behandlungen werden jedoch
nicht vollständig von den Kassen bezahlt. Gemäß Sozialgesetzbuch V müssen gesetzlich krankenversicherte
Personen 10 Euro pro Rezept, sowie 10 % der Behandlungskosten selbst übernehmen. Die gesetzliche Zuzahlung
ist in der Regel beim ersten Termin für die gesamte Verordnungsdauer zu zahlen
Die Terminvergabe bei einem „Wunschtherapeut:in“ hängt im Wesentlichen von der auf dem Rezept verordneten
Leistung, der Praxiskapazität sowie der Qualifikation der Therapeut:innen ab.
Die Behandlungsdauer variiert in Abhängigkeit von der Therapieform. In der Regel dauert eine
physiotherapeutische Behandlung 15-20 Minuten. Wieviel Zeit Sie einplanen sollten, wird Ihnen spätestens bei der
Terminvergabe mitgeteilt.
Bei einem Termin am Montag bitten wir um eine Benachrichtigung am Freitag. Sollte sich erst an Wochenende
herausstellen, dass Sie ihren Montagstermin nicht wahrnehmen können, hinterlassen Sie bitte Ihre Absage auf
unserem AB und/oder schreiben Sie uns eine Nachricht per Mail.
Wenn die Kosten für die physiotherapeutische Behandlung von der Krankenkasse übernommen werden soll, ist
eine ärztliche Verordnung notwendig.
Privatversicherte sollten vorab mit ihrer Versicherung klären, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen
werden.
Mit dem Tag der Ausstellung ihres Rezeptes durch den Arzt beginnen bestimmte Fristen. Diese sind in den
Rahmenverträgen zwischen den Verbänden und den Krankenkassen geregelt.
Allgemein gilt, dass Sie ihre Verordnung innerhalb von 28 Tagen beginnen müssen, sonst wird sie ungültig.
Sie können Ihre Behandlung ohne Angabe von Gründen bis zu 14 Tage unterbrechen können. Es gibt Umstände
unter denen die Unterbrechungen länger andauern können. Dies muss auf der Verordnung vermerkt werden.
Gründe, bei denen eine längere Unterbrechung möglich ist, können sein:
- urlaubsbedingte Abwesenheit Ihres Therapeuten oder von Ihnen selbst.
- die Unterbrechung ist therapeutisch indiziert und mit Ihrem Arzt abgestimmt.
- Sie oder Ihr Therapeut sind erkrankt und eine Behandlung kann deshalb nicht durchgeführt werden
- Ihre Heilmittelverordnung (Rezept)
- Ihre Versicherungskarte
- ggf. ihren Befreiungsausweis
- Rezeptgebühr (per EC, Überweisung)
- bequeme Kleidung (z. B. Sporthose, T-Shirt)
- ein großes Handtuch
- ggf. Medikamentenliste, OP-Berichte, Entlassungsbriefe
Bitte erscheinen Sie rechtzeitig, wenn möglich 5-10 Minuten vor Behandlungsbeginn bei uns in der Praxis.
Ein verzögerter Behandlungsbeginn kann aufgrund unseres engen Zeitplanes leider nicht nachgeholt werden.
m ersten Termin wird Ihre Krankengeschichte erfasst, das bedeutet, dass wir Sie zu Ihren Beschwerden, Ihrer
Familiensituation, zu Ihrem Freizeitverhalten und Ihrem Beruf erfragen. Auf diese Weise bekommen wir auch einen
Eindruck davon, wie die Beschwerden Ihren Alltag beeinflussen und was Sie sich von der Behandlung erhoffen. Bei
Ihrem ersten Therapiebesuch kümmern wir uns auch um die Analyse des Problembereichs, führen erste Tests und
Behandlungen durch.
Bitte sagen Sie den Termin mindestens 24 Stunden vorher ab, da wir nicht rechtzeitig abgesagte Termine privat in Rechnung stellen müssen.
Die Erstattungshöhe hängt vom individuellen Tarif Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. den Beihilferichtlinien
ab. Unsere Praxis rechnet nach dem Gebührenverzeichnis für Therapeuten (GebüTh) oder analog der
Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab.
Bitte beachten Sie:
Beihilfe: Die Beihilfe erkennt nur bestimmte Höchstsätze an, die oft unter den üblichen Sätzen moderner
Physiotherapiepraxen liegen. Es kann daher zu Eigenanteilen kommen.
Private Krankenversicherung: Nicht alle Tarife decken die gesamten Kosten. Manche Tarife übernehmen nur die
sogenannten „beihilfefähigen Höchstsätze“, obwohl keine rechtliche Bindung daran besteht. Auch hier kann ein Teil
der Kosten selbst zu tragen sein.
Wir empfehlen Ihnen, vor Behandlungsbeginn Rücksprache mit Ihrer Versicherung zu halten und ggf. einen
Kostenvoranschlag bei uns anzufordern, den Sie zur Klärung einreichen können.
